Prozesse rechtskonform gestalten.

Datenschutz- folgenabschätzung

Prüfen. Bewerten. Schützen.
Risiken managen – rechtlich geprüft und professionell umgesetzt.

Mehr Klarheit, weniger Risiko: Der Nutzen der DSFA

Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erkennen kann Unternehmen vor Herausforderungen stellen, ist aber erforderlich um frühzeitig vorzubeugen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) sorgt dafür, dass potenzielle Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten betroffener Personen transparent bewerten und geeignete technische sowie organisatorische Maßnahmen festgelegt werden können.

Gerade bei komplexen Datenverarbeitungen, neuen Technologien oder besonders sensiblen Daten schafft eine professionelle DSFA Klarheit, reduziert Haftungsrisiken und stärkt die gesamte Datenschutz-Compliance.

Mit unserer Unterstützung erhalten Sie eine Datenschutzfolgenabschätzung mit methodischer Präzision. Der breite Erfahrungsschatz aus zehn Jahren Erfahrung ermöglicht es uns, Lösungen zu integrieren die nicht nur Ihre Prozesse stützt, sondern auch sicher durch Rückfragen von Aufsichtsbehörden führt.

Für eine belastbare Grundlage, datenschutzkonforme Innovationen und nachhaltige Sicherheit in Ihrem Unternehmen.

Fachkompetenz

Mit über zehn Jahren Erfahrung im Datenschutz und spezialisierten Fachanwälten in Kooperation bringen wir Ihre DSFA juristisch präzise und verständlich auf den Punkt.

Umfassende Sicherheit

Eben jene Fachkompetenz ermöglicht uns einen ganzheitlichen Blick auf Ihre Prozesse und das integrieren von Maßnahmen, die nicht nur punktuell wirken, sondern auch Bestand haben. 

Verlässlichkeit

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um den Rest und erstellen die DSFA prüfungssicher und belastbar. Wir entlasten Sie und Ihr Team.

Was ist eine Datenschutzfolgenabschätzung?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist zentraler Bestandteil der DSGVO, um Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Sie ist in Artikel 35 DSGVO geregelt und wird insbesondere dann vorgeschrieben, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Ziel der DSFA ist es, Datenschutzrisiken systematisch zu erkennen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu definieren und die Einhaltung der DSGVO nachweisbar zu dokumentieren.

Wann ist eine DSFA notwendig und was sollte beachtet werden?

Verpflichtend ist die Datenschutz-Folgenabschätzung immer dann, wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt. Fachkundige Unterstützung für die Erstellung einer rechtssicheren DSFA schützt sowohl das Unternehmen als auch die betroffenen Personen, bevor überhaupt erst entstehen.

Typische Fälle, in denen eine DSFA erforderlich ist:

  • Systematische Überwachung oder Profiling von Personen
  • Verarbeitung sensibler oder besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten)
  • Automatisierte Auswertung großer Datenmengen
  • Einsatz neuer oder innovativer Technologien mit unklaren Datenschutzfolgen

In vier Schritten zur sicheren Datenschutz-Folgenabschätzung

Alle Verarbeitungsvorgänge, potenziellen Risiken und vorgesehenen Schutzmaßnahmen müssen in der Datenschutz-Folgenabschätzung umfassend und belastbar klar nachvollziehbar erfasst werden. Nur so lassen sich datenschutzrechtliche Anforderungen dauerhaft erfüllen, Haftungsrisiken reduzieren und Prüfungen durch Aufsichtsbehörden problemlos bestehen. 

Profitieren Sie von unserem breiten Erfahrungsschatz und gehen Sie alle notwendigen Schritte – für echte Sicherheit in Ihrem Unternehmen.

Erfassen & Beschreiben

Klare Dokumentation des geplanten oder bestehenden Verarbeitungsvorgangs, einschließlich Zweck, Datenkategorien und betroffener Personengruppen.

Bewerten & Klassifizieren

Analyse der möglichen Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen sowie Einstufung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere.

Risiken identifizieren & Maßnahmen definieren

Ermittlung konkreter Gefährdungen und Ableitung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Risikominderung.

Umsetzen & Weiterentwickeln

Implementieren der Maßnahmen, prüfen ihrer Wirksamkeit und kontinuierliches Nachsteuern, um neue Risiken oder Prozessänderungen abzudecken.

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Wir beantworten sie gerne.