Konformität mit sauberer Dokumentation.

Auftrags- verarbeitungsvertrag

Nachweisbar. Strukturiert. Dokumentiert.
Klare Dokumentation für maximale Transparenz und Rechtssicherheit – professionell erstellt, rechtlich geprüft.

Warum der AVV im Datenschutz zentral ist

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein zentraler Bestandteil der DSGVO (Artikel 28) und immer dann verpflichtend, wenn Unternehmen personenbezogene Daten durch externe Dienstleister verarbeiten lassen. Er definiert, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden dürfen und welche technischen sowie organisatorischen Maßnahmen der Dienstleister zum Schutz dieser Daten einhalten muss.

Ein rechtssicherer AVV ist unverzichtbar, um Verantwortlichkeiten eindeutig zu regeln, Risiken zu minimieren und Datenschutzverstöße – inklusive möglicher Bußgelder – zu vermeiden. Gleichzeitig schafft er Transparenz und stellt sicher, dass die Verarbeitung vertraulich, integer und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

Als spezialisierte Datenschutzexperten übernehmen wir die vollständige Erstellung, Prüfung und Aktualisierung Ihrer Auftragsverarbeitungsverträge. Mit fundierter juristischer Expertise, praxisnaher Erfahrung und Verständnis digitaler Geschäftsmodelle stellen wir sicher, dass Ihre AVVs nicht nur DSGVO-konform, sondern auch belastbar, verständlich und branchengerecht gestaltet sind.

Juristische Expertise

Durch juristische Expertise und einen breiten Erfahrungsschatz stellen wir sicher, dass mit der Erstellung des AVV alle gesetzlichen Anforderungen rechtlich fundiert formuliert sind.

Ganzheitliche Beratung

Mit Blick auf das große Ganze Ihrer Datenschutzprozesse und die digitale Infrastruktur, beraten wir umfassend, vorrausschauend und schaffen zukunftsfähige Lösungen. 

Ressourcenentlastung

Mit uns sparen Sie wertvolle interne Ressourcen. Die Erstellung, Prüfung und Pflege Ihrer AVVs übernehmen wir vollständig. So erhalten Sie eine auditfeste, verständliche und belastbare Dokumentation.

Professionell umgesetzt

Mit klar organisiertem Beratungsansatz stellen wir sicher, dass Ihr AVV sämtliche zwingenden Bestandteile gemäß Art. 28 DSGVO abdeckt – von klar definierten Verarbeitungsgegenständen über Weisungsbefugnisse, TOMs (technische und organisatorische Maßnahmen), Subunternehmerregelungen bis hin zu Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen.

Wir integrieren Best Practices aus Datenschutz-Compliance, Risikomanagement und Informationssicherheit, sodass Ihr Unternehmen sowohl rechtlich abgesichert als auch operativ optimal aufgestellt ist.

Was beeinhaltet der AVV?

Noch bevor personenbezogene Daten an einen externen Dienstleister übertragen werden, schreibt die DSGVO den schriftlichen Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) vor. Dieser Vertrag sollte in jedem Fall rechtssicher sein und sämtliche Vorgaben für Verarbeitung, Dokumentation und Datensicherheit klar regeln. So wird sichergestellt, dass beide Parteien – Auftraggeber und Auftragsverarbeiter – ihre Pflichten jederzeit nachvollziehen und erfüllen können.

Als erfahrene Datenschutzberater gehen wir mit professionell erstellten AVVs über die formalen Mindestanforderungen hinaus. Wir legen präzise die zulässigen Verarbeitungstätigkeiten fest, definieren Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik und berücksichtigen wichtige Aspekte wie Unterauftragsverhältnisse, Weisungsbindung, Kontrollrechte und Löschkonzepte.

Art und Zweck der Verarbeitung

Personenbezogene Daten dürfen nur in der Art und Weise verarbeitet werden, wie es die Weisung des Auftraggebers vorsieht.

Pflichten des Auftragsverarbeiters

Sämtliche Sorgfaltspflichten die mit dem Vertrag und der DSGVO einhergehen müssen durchgehend erfüllt werden.

Pflichten des Verantwortlichen

Verantwortliche müssen vor Beginn der Datenverarbeitung einen rechtskonformen AVV abschließen und klare Weisungen erteilen. Außerdem die Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben überwachen und die Dokumentation sicherstellen.

Meldepflicht bei Verstößen

Wird eine Datenschutzverletzung bekannt, müssen die Datenschutzbehörden umgehend informiert werden. Im AVV sollte klar geregelt sein, wie die Meldung zu erfolgen hat.

Löschung & Rückgabe

Übermittelte Daten müssen nach der vorgeschriebenen Speicherungspflicht am Ende der Verarbeitung gelöscht und/oder zurückübertragen werden.

Pflichten zur Überwachung

Gleichzeitig haben Sie als Verantwortlicher das Recht auf Kontrolle. Sie können die Prozesse des Auftragsverarbeiters prüfen, Anpassungen oder zusätzliche Weisungen geben und – falls erforderlich – die Verarbeitung beenden, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.

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Wir beantworten sie gerne.